ZUKUNFTS & SICHERHEITSTECHNOLOGIEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT | ||
Aktuelle Anforderungen an Schweinehalter beim Betriebsmitteleinkauf
die gesetzlichen Anforderungen an Beschäftigungsmaterial für Schweine werden ab 1.8.2021 konkretisiert. Es muss dann organisch, faserreich und jederzeit verfügbar sein. Darüber hinaus müssen die Materialien durch die Schweine untersuch-, veränder- und bewegbar sein. Insbesondere die Vorgabe „untersuchbar“ kann die Betriebe vor Herausforderungen stellen. Denn dafür müssen die Schweine im Beschäftigungsmaterial wühlen können – wie es für sie arttypisch ist. Entsprechend muss es zumindest bodennah angeboten werden.
Wenn Sie an der Initiative Tierwohl teilnehmen, benötigen Sie zusätzlich noch weitere Materialien, die als Raufutter separat angeboten werden.
Eine Zusammenfassung der neuen Vorgaben, hinsichtlich Beschäftigungsmaterial und Raufutter sowie beispielhafte Hinweise, können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.
Damit Sie den neuen Haltungsbedingungen gerecht werden können, haben wir unser Sortiment aktualisiert und können Ihnen eine Vielzahl an organischen und faserreichen Produkten anbieten.
Die Produktübersicht finden Sie hier, ebenso ein Anfrageformular.
mit freundlichen Grüßen
Ihr Agrar-Pool Team